Makler-provision leipzig

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Maklerprovison Leipzig

In Leipzig, wie auch in anderen Städten Deutschlands, ist die Maklerprovision ein wichtiges Element im Immobilienhandel. Sie ist die Bezahlung, die ein Immobilienmakler für die erfolgreiche Vermittlung einer Immobilie erhält – sei es ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück. Die Provision wird fällig, sobald ein rechtsgültiger Kauf- oder Mietvertrag zwischen den Parteien abgeschlossen wurde.

Es gibt spezifische Regelungen, die festlegen, wer die Maklergebühren zahlt und in welcher Höhe. In Leipzig, wie auch in ganz Deutschland, ist seit 2020 das Bestellerprinzip gesetzlich verankert, was bedeutet, dass grundsätzlich derjenige die Provision zahlt, der den Makler beauftragt hat.

Allerdings wurde mit der Reform des Maklerrechts in Deutschland die Maklerprovision beim Kauf von Wohnimmobilien neu geregelt. Seit dem 23. Dezember 2020 teilen sich Käufer und Verkäufer die Maklerprovision zu gleichen Teilen, unabhängig davon, wer den Makler beauftragt hat.

Die Höhe der Maklerprovision ist nicht gesetzlich festgelegt und kann daher variieren. In der Regel liegt sie in Leipzig zwischen 5,95% und 7,14% des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer. Es ist wichtig, dass alle vereinbarten Aufgaben und Verpflichtungen des Maklers in einem Maklervertrag festgehalten werden.

Kompetenz und Erfahrung im Einklang

Schicketanz & Lajosfalvi Immobilien GbR – Ihr Immobilienmakler Leipzig & Taucha

Über uns

Wir als Schicketanz & Lajosfalvi Immobilien GbR sind ein erfahrener Dienstleister für die Vermittlung von Immobilien in der Region Leipzig.  Als Mitglied im Immobilienverband Deutschland legen wir Wert auf hohe Qualitätsstandards und bieten eine zielgerichtete Rundum-Betreuung für unsere Kunden. Wir verfügen über mehr als 30 Jahre Erfahrung und haben zahlreiche Objekte erfolgreich vermittelt.

Wir bieten einen umfassenden Service, der den Kunden vom ersten Gespräch bis zur finalen Übergabe des vermittelten Objekts begleitet. Dazu gehören die Beschaffung aller erforderlichen Unterlagen, die Erstellung eines Energieausweises, die Entwicklung eines Marketingkonzepts, die Prüfung der Interessenten sowie die Vorbereitung des Notartermins oder die Ausarbeitung des Mietvertrags.

Jörg Schicketanz von der Schicketanz & Lajosfalvi Immobilien GbR in Leipzig

Jörg Schicketanz

Inhaber der Schicketanz & Lajosfalvi Immobilien GbR

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Referenzobjekte

  • Dauthestraße / Leipzig – 32.374 m² Freifläche und 13.822 m² Gewerbefläche
  • Schillerstraße / Taucha – 10.838 m² Freifläche und 2.720 m² Gewerbefläche
  • Nordstraße / Wachau – 9.364 m² Freifläche und 4.375 m² Gewerbefläche
  • Weinteichstraße / Wachau – 4.700 m² Hallenfläche

Unser Blick ist stets nach vorn gerichtet. Hier ein ausgewählter Stand unserer derzeitigen Projekte:

aktuell in der Vermarktung

  • Gewerbehof Leuna – 10.500 m² Freifläche mit Hallen und Bürobauten
  • Wohn-/Geschäftsensemble Leipzig – 5.500 m²
  • Wohn-/Geschäftsensemble Borna – 1.500 m²

WAS WIR FÜR SIE TUN

Die Schicketanz & Lajosfalvi Immobilien GbR bietet Rundum-Service. Als persönlicher Partner begleiten wir Sie vom ersten Gespräch bis zur finalen Übergabe des vermittelten Objektes. Dabei kümmern wir uns um die Beschaffung aller erforderlichen Unterlagen, die Erstellung eines Energieausweises, die Entwicklung und Umsetzung eines zielführenden Marketingkonzeptes, die Prüfung der Interessenten sowie die Vorbereitung des Notartermins bzw. die Ausarbeitung des Mietvertrages. Erst mit der erfolgreichen Übergabe Ihrer Immobilie ist unsere Arbeit erledigt.

Und jetzt sind wir ganz gespannt darauf, was wir für Sie tun können!

Willi Schicketanz von der Schicketanz & Lajosfalvi Immobilien GbR in Leipzig

Willi Schicketanz

Master of Science Immobilienmanagement

Andre Lajosfalvi von der Schicketanz & Lajosfalvi Immobilien GbR in Leipzig

André Lajosfalvi

Inhaber & Kaufmann der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft

Swen Kirchberg, der Gutachter für die Erstellung von Immobilienbwertungen in Leipzig aus dem Sachverständigerbüro Leipzig für Immobilien

Swen Kirchberg

DEKRA zertifizierter Sachverständiger D1Plus

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Maklercourtage beim Immobilienverkauf?

Die Maklerprovision oder Maklercourtage ist ein bedeutender Kostenfaktor beim Immobilienverkauf. Sie ist das Honorar, das ein Immobilienmakler für seine Dienstleistungen erhält. Dieses Honorar fällt an, wenn der Makler erfolgreich eine Immobilie vermittelt hat, d.h. wenn ein rechtsgültiger Kaufvertrag zwischen den Parteien abgeschlossen wurde.

Die Höhe der Maklerprovision kann vom Makler in Leipzig variieren, ist jedoch in der Regel vom Gesamtverkaufspreis der Immobilie abhängig. In Leipzig, wie auch in anderen Teilen Deutschlands, liegt die Maklercourtage üblicherweise zwischen 5,95% und 7,14% des Kaufpreises, inklusive Mehrwertsteuer. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Prozentsätze nicht gesetzlich festgelegt sind und daher Verhandlungsspielraum besteht.

Seit der Reform des Maklerrechts in Deutschland Ende 2020 teilen sich Verkäufer und Käufer die Maklergebühr in der Regel zu gleichen Teilen. Dies gilt unabhängig davon, wer den Makler beauftragt hat. Bei der zu verkaufenden Immobilie muss es sich um ein Einfamilienhaus oder eine Wohnung handeln, und der Käufer muss ein Verbraucher sein.

 

Welche rechtlichen Voraussetzungen entstehen durch die Neuregelungen?

Die Neuregelungen im Maklerrecht, die seit Dezember 2020 in Deutschland gelten, bringen einige rechtliche Voraussetzungen mit sich, die in den Maklerverträgen umgesetzt werden müssen:

1. §656a BGB: Dieser Paragraph besagt, dass Maklerverträge, die den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus oder die Vermittlung eines solchen Vertrags zum Gegenstand haben, der Textform bedürfen. Dies bedeutet, dass mündliche Verträge in diesen Fällen nicht mehr ausreichend sind.

2. §656b BGB: Dieser Abschnitt legt fest, dass die Paragraphen 656c und 656d nur dann Anwendung finden, wenn der Käufer ein Verbraucher ist. Dies stellt sicher, dass die neuen Regelungen vor allem private Käufer schützen, während professionelle oder gewerbliche Käufer oft über mehr Erfahrung und Kenntnisse verfügen.

3. Art der Immobilie: Die Neuregelungen beziehen sich speziell auf Einfamilienhäuser und Wohnungen. Dies sind in der Regel die Arten von Immobilien, die am häufigsten von Privatpersonen gekauft werden.

Diese rechtlichen Voraussetzungen sind wesentliche Aspekte, die bei der Gestaltung von Maklerverträgen berücksichtigt werden müssen, und stellen einen wichtigen Schritt zur Verbesserung des Schutzes von Verbrauchern im Immobilienmarkt dar.

Kann man die Immobilienmakler Provision verhandeln?

Obwohl die Maklerprovision in der Regel einen festgelegten Prozentsatz des Verkaufspreises einer Immobilie beträgt, besteht in bestimmten Fällen die Möglichkeit, über die Höhe dieser Gebühr zu verhandeln. Der Verkäufer und Käufer haben in vielen Fällen Spielraum, um die Provision zu diskutieren und eine für beide Seiten zufriedenstellende Vereinbarung zu treffen.

Ein entscheidender Faktor dabei ist die Marktlage. In einem Markt mit hoher Nachfrage und geringem Angebot, beispielsweise in einer Stadt wie Leipzig, könnten Makler weniger bereit sein, ihre Provision zu reduzieren, da sie genügend potenzielle Käufer und Verkäufer zur Verfügung haben. Andererseits könnten Makler in weniger wettbewerbsintensiven Märkten eher bereit sein, über ihre Provision zu verhandeln, um Kunden anzuziehen.

Wie hoch ist die Maklerprovision für Mieter?

Seit 2015 gilt in Deutschland das Bestellerprinzip. Das bedeutet, dass bei der Vermietung von Immobilien derjenige die Maklerprovision zahlt, der den Immobilienmakler beauftragt hat – in der Regel ist dies der Vermieter.

Im Falle von Mietobjekten darf die Maklerprovision in Deutschland nicht mehr als zwei Monatskaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer betragen. Dies entspricht normalerweise 2,38 Monatskaltmieten inklusive Mehrwertsteuer. Diese Kosten fallen für den Vermieter an, wenn er einen Makler in Leipzig oder einer anderen Stadt in Deutschland beauftragt, seine Immobilien zu vermieten.

Für den Mieter sind die Kosten der Maklerprovision in der Regel null, es sei denn, der Mieter hat selbst den Immobilienmakler beauftragt, eine passende Immobilie in Leipzig oder anderswo zu finden. In diesem Fall übernimmt der Mieter die Kosten. Allerdings darf die Provision nicht höher sein als das, was der Makler vom Vermieter erhalten hätte.

Lässt sich die Maklerprovision von der Steuer absetzen?

Die Möglichkeit, die Maklerprovision von der Steuer abzusetzen, hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann in bestimmten Situationen eine erhebliche finanzielle Entlastung darstellen. Dies ist ein relevantes Thema für viele, die mit den Diensten eines Maklers in Leipzig oder anderswo in Deutschland zu tun haben.

Vermieter, die einen Makler beauftragt haben, um eine vermietbare Immobilie zu finden, können in der Regel die kompletten Kosten der Maklerprovision als Werbungskosten in ihrer Einkommensteuererklärung absetzen. Dies stellt eine wesentliche Steuerersparnis dar und reduziert effektiv die Kosten des Einsatzes eines Maklers.

Für Mieter ist die Situation etwas komplexer. Wenn ein Mieter selbst einen Makler beauftragt und die Maklerprovision gezahlt hat, um eine Mietwohnung zu finden, können diese Kosten als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend gemacht werden.

Käufer und Verkäufer, die eine Immobilie für den Eigenbedarf erwerben oder verkaufen, können die Maklerprovision in der Regel nicht von der Steuer absetzen. Anders sieht es bei vermieteten Immobilien aus: Hier können sowohl Käufer als auch Verkäufer die Kosten der Maklerprovision steuerlich absetzen. Der Käufer kann die Maklergebühren als Werbungskosten im Rahmen seiner Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung absetzen, während der Verkäufer die Provision als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung absetzen kann, sofern die Immobilie mindestens in den letzten drei Jahren vor dem Verkauf vermietet war.

Da die genauen steuerlichen Regeln jedoch komplex sein können und von verschiedenen Faktoren abhängen, ist es immer ratsam, bei Fragen zur Absetzbarkeit der Maklerprovision einen Steuerberater zu konsultieren. Dies stellt sicher, dass alle verfügbaren steuerlichen Vorteile korrekt genutzt werden und hilft, die Gesamtkosten der Nutzung eines Maklers in Leipzig oder anderswo zu minimieren.

Zählt die Maklerprovision zu den Nebenkosten beim Immobilienkauf?

Ja, die Maklerprovision, die auch als Maklercourtage bezeichnet wird, zählt zu den Nebenkosten beim Kauf einer Immobilie. Diese Nebenkosten, oft als Kaufnebenkosten bezeichnet, umfassen eine Reihe von Gebühren und Abgaben, die zusätzlich zum Kaufpreis der Immobilie anfallen.

Zu den Kaufnebenkosten gehören typischerweise:

  1. Die Grunderwerbsteuer, die je nach Bundesland zwischen 3,5% und 6,5% des Kaufpreises beträgt.
  2. Notarkosten für die Beurkundung des Kaufvertrages und die Eintragung ins Grundbuch, die in der Regel etwa 1,5% bis 2% des Kaufpreises ausmachen.
  3. Grundbuchkosten für die Eintragung des Eigentumswechsels, die in der Regel bei etwa 0,5% des Kaufpreises liegen.
  4. Die Maklerprovision, die je nach Bundesland und Vereinbarung zwischen 3,57% und 7,14% des Kaufpreises beträgt.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Kosten in der Regel vom Käufer getragen werden und dass sie einen erheblichen Betrag zum Gesamtpreis des Immobilienkaufs hinzufügen können. Daher ist es ratsam, diese Kosten im Voraus zu berechnen und in die Finanzplanung für den Immobilienkauf einzubeziehen.

Wann gilt ein Maklervertrag?

Ein Maklervertrag tritt in Kraft, wenn sowohl der Auftraggeber, typischerweise ein Verkäufer oder Vermieter, als auch der Immobilienmakler den Vertrag unterzeichnet haben und alle darin festgelegten Bedingungen erfüllt sind. In einer Stadt wie Leipzig, wo der Immobilienmarkt dynamisch und wettbewerbsfähig ist, kann ein gut ausgearbeiteter Maklervertrag entscheidend für den erfolgreichen Verkauf einer Immobilie sein.

Der Vertrag legt die Dienstleistungen fest, die der Makler zur Vermittlung der Immobilie erbringen soll, sowie die Bedingungen für die Zahlung der Maklerprovision durch den Verkäufer. Dieser Vertrag bietet sowohl dem Verkäufer als auch dem Käufer Klarheit und Sicherheit über die Rolle und die Pflichten des Maklers im Prozess des Immobilienverkaufs.

Der Maklervertrag sollte auch die Bedingungen festlegen, unter denen er gekündigt werden kann. Beispielsweise kann der Vertrag in einigen Fällen gekündigt werden, wenn der Makler seine im Vertrag festgelegten Verpflichtungen nicht erfüllt.

Es ist wichtig zu beachten, dass einige Maklerverträge, insbesondere der Alleinauftrag, besondere Bedingungen haben. Im Rahmen eines solchen Vertrages verpflichtet sich der Verkäufer, den Makler in Leipzig exklusiv mit der Vermittlung der Immobilie zu beauftragen, und darf während der Vertragslaufzeit keinen anderen Makler beauftragen.

Vor der Unterzeichnung eines Maklervertrages sollten sowohl der Verkäufer als auch der Käufer den Vertrag sorgfältig durchlesen und sicherstellen, dass sie alle Bedingungen verstehen. Bei Unklarheiten ist es ratsam, rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass der Verkauf der Immobilie reibungslos und erfolgreich abläuft.

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Schicketanz & Lajosfalvi Immobilien GbR
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